Liebe Eltern, bitte benutzen Sie die gewohnten Eingänge der Klassen, wie gehabt, wenn Sie die Kinder zur Notbetreuung schicken.
Geben Sie Ihren Kindern das Unterrichtsmaterial mit, welches sie in der Schule während der Notbetreuung bearbeiten sollen.
Bitte vergessen Sie nicht das Essen abzubestellen, wenn Ihre Kinder zu Hause bleiben.
Neues Formblatt zur Notbetreuung: Bitte wieder anklicken: 21-01-08_Nachweis_Notbetreuung_ab_11.01.2021
Rahmenhygieneplan aktuell:
Liebe Eltern, liebe Kinder,
jetzt haben wir Gewissheit, leider bleiben die Schulen nun doch für mindestens 3 Wochen geschlossen, nur eine Notbetreuung ist möglich.
Da, es ja wie immer alles sehr kurzfristig ist, habe ich mich entschieden, nicht bis morgen zu warten, ich möchte Ihnen die Infos der Minister und Ministerinnen aus der gestrigen Pressekonferenz weitergeben.
Hier fügten beide ( Bildungsminister als auch Gesundheitsministerin) aus, dass der Anspruch auf Notbetreuung dem bisherigen entspricht.
Ich habe das Formular der Stadt Bitterfeld- Wolfen bezüglich des Datums angepasst und hoffe, dass wir dieses so verwenden können.
Oben finden Sie das aktuelle Formular, von der Stadt angepasst!
Dort finden Sie genau aufgelistet, wer Anspruch darauf hat! Bitte prüfen Sie inwieweit Sie von der Notbetreuung Gebrauch machen müssen.
Um den Einsatz der Kolleginnen in der Notbetreuung und im Distanzunterricht planen zu können, bitte ich Sie bis spätestens zum 9.01.21 den Bedarf der Notbetreuung bei den Klassenlehrerinnen ( per Mail) anzuzeigen.
Das ausgefüllte Formular können Sie dann Ihren Kindern am Montag mitgeben, ohne Bestätigung des Arbeitgebers ist die Aufnahme der Kinder in der Notbetreuung leider nicht möglich.
Über die Ausgestaltung des Distanzunterrichtes werde ich Sie zu gegebener Zeit informieren.
Genießen Sie jetzt, trotz aller Umstände, den heutigen Feiertag und die Kinder die 2 geschenkten Ferientage!
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße
Sandra Berger
Guten Tag Frau Berger, gilt die Notbetreuung auch schon für den 7. und 8.1. oder erst ab 11.1.21? Wir haben ja Sophie und Max für Donnerstag und Freitag angemeldet, zählen aber nicht zu den systemrelevaten Berufen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Krüger
Hallo Frau Krüger,
für die Betreuung im Hort ist ein Nachweis nötig bzw. eine Notbetreuung nur für Sorgeberechtigte aus systemrelevanten Berufen möglich.
Viele Grüße
Sandra Berger
Das gilt auch für alleinerziehende die berufstätig sind richtig?
Ja genau!
Guten Abend Frau Berger
Giltet Der Notbetreuung Zettel von Dezember auch noch?
Mit freundlichen Grüßen
A. Büschleb
Ja, dieser gilt.
Guten Tag
Frau Berger
Giltet Der Notbetreuung Zettel trotzdem wo nur der 11.1 21 drauf steht.
Ja, den können Sie verwenden!
Viele Grüße
Sandra Berger