Infos zur Notbetreuung – Update 10.01.21

Liebe Eltern, bitte benutzen Sie die gewohnten Eingänge der Klassen, wie gehabt, wenn Sie die Kinder zur Notbetreuung schicken.

Geben Sie Ihren Kindern das Unterrichtsmaterial mit, welches sie in der Schule während der Notbetreuung bearbeiten sollen.

Bitte vergessen Sie nicht das Essen abzubestellen, wenn Ihre Kinder zu Hause bleiben.

Neues Formblatt zur Notbetreuung: Bitte wieder anklicken: 21-01-08_Nachweis_Notbetreuung_ab_11.01.2021

Rahmenhygieneplan aktuell:

2021-01-08rahmenplan

Liebe Eltern, liebe Kinder,

jetzt haben wir Gewissheit, leider bleiben die Schulen nun doch für mindestens 3 Wochen geschlossen, nur eine Notbetreuung ist möglich.
Da, es ja wie immer alles sehr kurzfristig ist, habe ich mich entschieden, nicht bis morgen zu warten, ich möchte Ihnen die Infos der Minister und Ministerinnen aus der gestrigen Pressekonferenz weitergeben.
Hier fügten beide ( Bildungsminister  als auch Gesundheitsministerin) aus, dass der Anspruch auf Notbetreuung dem bisherigen entspricht.

Ich habe das Formular der Stadt Bitterfeld- Wolfen bezüglich des Datums angepasst und hoffe, dass wir dieses so verwenden können.

Oben finden Sie das aktuelle Formular, von der Stadt angepasst!

Dort finden Sie genau aufgelistet, wer Anspruch darauf hat! Bitte prüfen Sie inwieweit Sie von der Notbetreuung Gebrauch machen müssen.

Um den Einsatz der Kolleginnen in der Notbetreuung und im Distanzunterricht planen zu können, bitte ich Sie bis spätestens zum 9.01.21  den Bedarf der Notbetreuung bei den Klassenlehrerinnen ( per Mail) anzuzeigen.

Das ausgefüllte Formular können Sie dann Ihren Kindern am Montag mitgeben, ohne Bestätigung des Arbeitgebers ist die Aufnahme der Kinder in der Notbetreuung leider nicht möglich.

Über die Ausgestaltung des Distanzunterrichtes werde ich Sie zu gegebener Zeit informieren.

Genießen Sie jetzt, trotz aller Umstände, den heutigen Feiertag und die Kinder die 2 geschenkten Ferientage!

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Sandra Berger

 

8 Gedanken zu „Infos zur Notbetreuung – Update 10.01.21

  1. Guten Tag Frau Berger, gilt die Notbetreuung auch schon für den 7. und 8.1. oder erst ab 11.1.21? Wir haben ja Sophie und Max für Donnerstag und Freitag angemeldet, zählen aber nicht zu den systemrelevaten Berufen.

    Mit freundlichen Grüßen
    H. Krüger

    1. Hallo Frau Krüger,

      für die Betreuung im Hort ist ein Nachweis nötig bzw. eine Notbetreuung nur für Sorgeberechtigte aus systemrelevanten Berufen möglich.

      Viele Grüße
      Sandra Berger

  2. Das gilt auch für alleinerziehende die berufstätig sind richtig?

    1. Ja genau!

  3. Guten Abend Frau Berger

    Giltet Der Notbetreuung Zettel von Dezember auch noch?

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Büschleb

    1. Ja, dieser gilt.

  4. Guten Tag
    Frau Berger
    Giltet Der Notbetreuung Zettel trotzdem wo nur der 11.1 21 drauf steht.

    1. Ja, den können Sie verwenden!
      Viele Grüße
      Sandra Berger

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