Hausordnung

Hausordnung  der Grundschule und des Hortes „Erich- Weinert“ Wolfen

Die Hausordnung gilt für alle Schüler, Mitarbeiter und Besucher.

Jede Person hat ein Recht auf ungestörtes Arbeiten und Lernen, auf Schutz seiner Gesundheit und des Eigentums. Oberstes Prinzip muss für jeden gegenseitige Rücksichtnahme,

Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie ein gewaltfreies und tolerantes Miteinander sein.

Damit es bei uns gerecht und friedlich zugeht, wollen wir uns an die Regeln für den Umgang miteinander halten.

Deshalb heißt unsere „Goldene Regel“

         „Ich verhalte mich so, wie ich es mir von anderen wünsche.“

  1. Organisation des Schulalltages

1.1.  Öffnungszeiten Schule /Hort

  • Das Hortgebäude wird 6.00 Uhr zum Frühhort geöffnet.
  • Für Schüler, die nicht den Frühhort besuchen, wird das Schulgebäude um 7.30 Uhr geöffnet.
  • Alle benutzen entweder den Eingang Horthof oder den Eingang zum Kindergarten.
  • Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
  • Die erste Stunde beginnt 7.4o Uhr.
  • Die Schüler können ab 7.30 Uhr selbständig ihren Klassenraum betreten. Sie sollten jedoch 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein, um sich auf den Unterricht vorzubereiten.

1.2.  Unterrichtszeiten und Pausen

  • An unserer Schule gelten folgende Unterrichtszeiten:
Einlass 7.30 Uhr
1. Stunde 7.4o – 8.25 Uhr
Frühstückspause 3./4. Klassen1.Hofpause SEP
2.Stunde 8.40- 9.25 Uhr
1.Hofpause für 3./4.SEP – Frühstückspause
3. Stunde 9.40- 10.25 Uhr
4. Stunde 10.35 – 11.20Uhr
2. Hofpause/Essen 3./4. Kl.
5. Stunde 11.50- 12.35 Uhr
Essen für SEP – SEP geht zu 13.00 Uhr in den Hort
6. Stunde 12.40- 13.25 Uhr
  • Es gelten die Pausenregeln.
  • Die kleinen Pausen dienen dem Wechsel des Klassenraumes und der Unterrichtsvorbereitung.
  • Die Hofpausen sind zur Bewegung an frischer Luft und zur Erholung gedacht.
  • Bei Schlechtwetterpausen verbleiben die Schüler in den Klassenräumen und werden durch den unterrichtenden Lehrer der nachfolgenden Stunde beaufsichtigt.
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit
  • Um die Selbständigkeit der Schüler zu fördern und einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, verabschieden die Eltern Ihre Kinder  an den Hoftoren ( Kl. 1 und 3 am Hort, Kl. 2 und 4 am Kindergarten ) und erwarten ihre Kinder nach Unterrichtsende (13.00 Uhr/ 13.25 Uhr) vor dem Tor am Hort.
  • Aus Sicherheitsgründen werden ab 8.00 Uhr die Hoftore geschlossen.
  • Während der Unterrichtszeit und den Pausen darf das Schulgebäude von den Schülern nicht unerlaubt verlassen werden.
  • Alle Besucher und Gäste melden sich im Sekretariat an (Klingel Haupteingang).
  • Bei Gefahr gelten der Alarmplan und die Brandschutzordnung.

Alle verlassen ruhig, diszipliniert und den Anweisungen folgend auf den gekennzeichneten

Fluchtwegen das Schulgebäude und treten klassenweise auf dem Sammelplatz an.

  • Auf dem gesamten Schulgelände ist der Umgang mit offenem Feuer verboten und es herrschen Rauch – und Alkoholverbot. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.
  • Das Mitbringen und Benutzen von Mobiltelefonen ist für Schülerinnen und Schüler untersagt. Smartwatches, die Funktionen eines Smartphones haben (Telefonie, Nachrichtendienste, Foto- und Videofunktion) sowie in ihrer Funktion ähnliche technische Geräte, die nicht von der Schule zur Verfügung gestellt wurden, sind ebenfalls nicht erlaubt. Über Ausnahmen (z.B. medizinische Erfordernis) entscheidet die Klassenkonferenz. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät vom Schüler / von der Schülerin im Beisein einer Lehrkraft ausgeschaltet und im Schulleiterbüro eingeschlossen. Die Eltern werden benachrichtigt und das Gerät muss zeitnah abgeholt werden.
  • Waffen in jeglicher Form sind verboten und gehören nicht in die Schule.
  • Kommen die Schüler mit dem Fahrrad zur Schule, dann stellen sie dieses in die dafür vorgesehenen Fahrradständer ab und haben vorab eine Fahrraderlaubnis bei der Klassenlehrerin abgegeben.
  • Auf dem Schulgelände besteht Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art (auch für Fahrräder) – ausgenommen Fahrzeuge mit Sondergenehmigung.
  • Werbung (Aushänge, Plakate, Poster) sind nur mit Erlaubnis der Schulleitung anzubringen.
  • Unfälle, Schäden im Schulhaus und auf dem Schulhof sowie Verstöße gegen die Hausordnung sind sofort dem aufsichtsführenden Lehrer oder im Sekretariat zu melden.
  • Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben oder im Foyer ausgelegt.
  • Bäume, Sträucher, Spielgeräte u.a. werden nicht mutwillig zerstört.
  • Schulveranstaltungen sind nur mit Erlaubnis / Genehmigung der Schulleitung möglich.
  • Hunde und andere Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Schulgelände und in das Schul – und Hortgebäude mitgenommen werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann nach vorheriger Anmeldung bei der Schulleitung erfolgen.

1.4.  Erkrankung des Kindes

  • Bei Erkrankung ist das Kind vor Unterrichtsbeginn spätestens jedoch bis 8.00 Uhr im Sekretariat der Schule abzumelden. Ab 13.00 Uhr besteht die Abmeldepflicht auch im Hort, dies gilt auch bei Urlaub und sonstigen Fehltagen.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist nach der Erkrankung in der Schule vorzulegen.
  • Wenn das Allgemeinbefinden gestört ist oder der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht, sind die Eltern zur Abholung verpflichtet.
  • Ebenso sind die Eltern verpflichtet, bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten, die Schule und den Hort zu informieren.
  • Es gilt das Infektionsschutzgesetz!

1.5.  Abholung der Kinder

  • Eine Abholung der Kinder ist in der Regel nur 13.00 Uhr / 13.25 Uhr möglich.
  • Wenn das Kind vor 13.00 Uhr durch eine 3.Person abgeholt werden soll, bedarf dies der schriftlichen Genehmigung der Sorgeberechtigten. Eine schriftliche Genehmigung ist ebenfalls nötig, wenn das Kind die Einrichtung allein verlassen soll. Dies gilt auch insbesondere für die Horteinrichtung.
  • Nach Unterrichtsende verlassen die Hauskinder das Schulgelände und sind verpflichtet einen sicheren Weg nach Hause zu wählen. Sie verhalten sich dabei verkehrsgerecht.
  • Hortkinder gehen nach Unterrichtsschluss unverzüglich in den Hort und melden sich dort bei der Erzieherin persönlich an.

1.6.  Versicherung

  • Jedes Kind ist auf dem Weg von und zur Einrichtung unfallversichert. Jeder Unfall mit Personen- oder Sachschaden ist unverzüglich der Schule bzw. dem Hort zu melden.
  • Für Wertsachen (Fahrrad, Schmuck, Nintendo-DS, Handy usw.) übernehmen die Schule und der Hort keine Haftung.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule endet um 13.00 Uhr/ 13.25 Uhr nach Ende des Unterrichts.

Die Aufsichtspflicht des Hortes beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei der Erzieherin.

Der Weg von der Schule zum Hort ist versichert. Es besteht nicht die Pflicht, eine

Begleitperson zur Verfügung zu  stellen.

  • Sonstiges
  • Die Erreichbarkeit muss abgesichert sein. Veränderungen wie Wohnungswechsel, Arbeitswechsel u.ä. sind unverzüglich der Schule und dem Hort zu melden.

Der Hort

  • Der Hort ist während der Schulzeit von 6.00- 7.30 Uhr und von 13.00- 17.00 Uhr geöffnet.

In den Ferien von 6.00- 17.00 Uhr. Die Nutzung der Zeiten ist in den Betreuungsverträgen

vereinbart.  Außerplanmäßige Betreuungszeiten werden den Eltern in Rechnung gestellt. Der

Pauschalbetrag beträgt je angefangene Stunde 30.00 €.

  • Im Hort sind Wechselschuhe zu tragen.
  • Die Teilnahme an außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, die an der Schule während der Hortzeit stattfinden, bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der Sorgeberechtigten. Der Weg von und zu den Arbeitsgemeinschaften wird von den Kindern allein zurückgelegt. Sie haben die Pflicht, sich bei der Erzieherin ab- und anzumelden.

2. Verhaltensregeln (Schulhaus –Schulgelände – Klassen -und Fachraum)

  • Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten selbstverständlich.
  • Für das Aussehen des gesamten Schulbereiches ist jeder mitverantwortlich.
  • Bei mutwilliger Sachbeschädigung werden die Verursacher in angemessener Art und Weise zur Wiedergutmachung herangezogen. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.
  • Das Rennen, Rempeln, Stoßen, Raufen sind im Schulgelände und besonders auf den Treppen verboten.
  • Den Anweisungen aller Mitarbeiter der Schule ist folge zu leisten.

 

2.1.  Ordnung und Sauberkeit

  • Jede Klasse achtet auf Sauberkeit und Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände.
  • Nach dem Unterricht werden alle Stühle rangestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
  • In den Garderoben ist Ordnung zu halten.
  • Ein unnötiger Aufenthalt auf den Toiletten ist nicht erlaubt. Diese sind sauber zu halten.
  • Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
  • Bei Nichtteilnahme an der Schulspeisung, ist ein Aufenthalt auf dem Schulhof vorgesehen und bei schlechtem Wetter im Klassenraum.
  • Jede Schülerin/ jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.

 

  • Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.

 

  • Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.
  • Die Hausordnung hilft, Rechte wahrzunehmen, erinnert aber auch daran,

dass Freiheit dort endet, wo das Recht der anderen anfängt.

Deshalb werden folgende Maßnahmen wirksam:

Jede Schülerin und jeder Schüler ist für sein Verhalten selbst verantwortlich.

Wer sich  nicht an die Regeln der Grundschule „Erich Weinert“ hält, muss mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • mündliche Ermahnung
  • Auszeit „Platz des Nachdenkens“
  • schriftliche Information an die Eltern
  • Elterngespräch
  • Soziale Dienste (z.B. putzen, aufräumen, reparieren etc.)
  • Wiedergutmachung von Schäden

Bei schwerer oder wiederholter Missachtung der Hausordnung wird die Klassenkonferenz weitere Ordnungsmaßnahmen auf der Grundlage des Schulgesetzes (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) zum Schutze der anderen Kinder beschließen.

Die Hausordnung wurde durch die Gesamtkonferenz am  4.05.2012

beschlossen und tritt ab dem 6.09.2012 in Kraft.

Sie kann auch auf unserer Homepage eingesehen werden.

Änderungen sind vorbehalten.

Verpflichtung 

Ich bin Schülerin / Schüler der Grundschule „Erich Weinert“.

Damit ist diese Schule zu einem wichtigen Teil meines Lebens geworden.

Sie ist jetzt „meine Schule.“

Deshalb werde ich mich an die Regeln der Hausordnung halten.

Bitterfeld-Wolfen,  …………………..      Unterschrift des Schülers / der Schülerin

Für den schulischen Erfolg ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schule meines /

unseres Kindes und mir bzw. uns erforderlich.

Ich / wir habe/ n von der Durchführung der Maßnahmen Kenntnis genommen und betrachte/n deren Durchsetzung als unsere gemeinsame Aufgabe.

Deshalb unterstütze/n ich / wir die Einhaltung der Hausordnung der Grundschule „Erich Weinert“ und die konsequente Durchsetzung der daraus resultierenden Regeln.

Bitterfeld-Wolfen, ………………….                    Unterschrift des / der Sorgeberechtigten

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