Anbei das Formular :
Nachweis_fuer_den_Bedarf_einer_Notbetreuung_in_Horten_und_Kitas_in_Traegerschaft_der_Stadt_Bitte
Sollten Sie zu diesen Berufsgruppen gehören und von der Notbetreuung Gebrauch machen, möchte ich Sie bitten, vorab eine E- Mail an erichweinert@freenet.de zu senden, so dass wir weiter planen können. Vielen Dank.
Sandra Berger
Schulleiterin
Hinweise der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Notbetreuung entnommen von www.bitterfeld-wolfen.de:
Informationen zum Coronavirus
+++ 14.03.2020, 15:00 Uhr Corona-Virus: Notbetreuung in den Kindereinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Info-Telefon, Absage der Wochenmärkte +++
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde seitens der Landesregierung Sachsen-Anhalts am 13.03.2020 die Entscheidung zur Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum 13.04.2020 bekannt gegeben. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich heute auf eine einheitliche Verfahrensweise in Hinsicht auf die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen verständigt.
Grundsätzlich sind alle Kindertageseinrichtungen geschlossen. Eine Notbetreuung wird jedoch sichergestellt.
Dazu gelten folgende Voraussetzungen:
Beide Eltern oder ein alleinerziehendes Elternteil arbeiten/t in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern können keine alternative Betreuung ihrer Kinder sicherstellen.
Zu den Arbeitsbereichen gehören:
a.) Gesundheitsbereich (Kliniken, Arztpraxen, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte),
b.) Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittelherstellung, Arznei),
c.) Justiz,
d.) Polizei,
e.) Feuerwehr,
f.) Erzieherinnen/er,
g.) Lehrerinnen/er.
Die berechtigten Eltern haben bis Mittwoch, 18.03.2020, gegenüber der Leiterin der Einrichtung schriftlich einen Nachweis des Arbeitgebers oder Dienstherrn über die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis zu erbringen. Das hierzu nötige Formular wird auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung gestellt oder ist in der Einrichtung erhältlich.
Die Hortnotversorgung und Notbetreuung in den Kitas erfolgt ausschließlich in den regulären Öffnungszeiten unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten.
Diese Regelungen gelten ab sofort bis einschließlich 13.04.2020.
Situationsbedingt können zu gegebener Zeit neue Entscheidungen getroffen werden. Hierüber werden wir umgehend informieren.
Die freien Träger werden für ihre Einrichtungen vergleichbare Regelungen treffen. Hier können sich die Eltern an die jeweilige Leiterin oder den Träger der Einrichtung wenden.
Im Bereich der Grundschulen und Kindertagesstätten bedeutet das für Bitterfeld-Wolfen, dass ab dem 16.03.2020 bis zu 1.161 Grundschülerinnen und Grundschüler sowie bis zu 1.471 Kinder in Kindertageseinrichtungen bis zum 13.04.2020 zu Hause bleiben werden. „Das neuartige Virus verbreitet sich mit rasanter Geschwindigkeit. Dem müssen wir Rechnung tragen. Die Entscheidung der Landesregierung ist richtig und wichtig, auch wenn sie das öffentliche Leben stark beeinflussen wird“, sagt Oberbürgermeister Armin Schenk.
Um die Fragen der Eltern in Bitterfeld-Wolfen schnell und unkompliziert zu beantworten und Informationen weiterzugeben, wird am Sonntag, dem 15.03.2020, ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses wird von 14-17 Uhr freigeschaltet. Folgende Rufnummern stehen den Eltern in dieser Zeit zur Verfügung:
03494 6660-274
03494 6660-282
03494 6660-804